Die Syltscout GmbH übernimmt gegenüber den Mietinteressenten keine Gewährleistung für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen, da die Ferienhaus-Darstellungen ohne Kontrolle ausschließlich nach Angaben der Eigentümer automatisiert erstellt werden.
Alle für Sie relevanten Eigenschaften des Ferienobjektes bedürfen daher im einzelnen Ihrer nochmaligen Nachfrage beim Eigentümer. Zugunsten der Mietinteressenten wird durch die Bereitstellung der Ferienobjektdatenbank eine Buchungsdienstleistung erbracht, deren Vergütung sich aus dem Preisverzeichnis ergibt. Auf Grund der geringen Pauschale ist die Haftung für Schäden, die auf nur fahrlässigem Verhalten der Syltscout GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Alle Präsentationen und insbesondere die Preise auf unseren Internetseiten stellen kein rechtsverbindliches Angebot an unsere Mietinteressenten auf Abschluss eines Mietvertrages dar (Invitatio ad offerendum) und können jederzeit abgeändert werden.
Externe Links verweisen in unserem Angebot Links auf fremde Inhalte, auf welche die Syltscout GmbH nur begrenzten Einfluss hat, da die Eingabe der Verlinkung in unsere Datenbank unter einmaliger Kontrolle zum Zeitpunkt der Angebotsaufgabe erfolgte und eine regelmäßige Kontrolle der fremden Inhalte aus wirtschaftliche Gründen nicht möglich ist. Wir distanzieren uns daher auch dann ausdrücklich von diesen Inhalten, soweit auf unseren Seiten darauf verlinkt wird
Der Kunde trägt bei der Syltscout GmbH eine E-Mailadresse zur Kommunikation mit der Syltscout GmbH bei der Kundenanmeldung sowie eine Email-Adresse für den Erhalt von Mietanfragen bei jedem Ferienobjekt ein. Der Kunde ist für die richtige Eingabe und Funktionsfähigkeit dieser Email-Adressen selbst verantwortlich.
Die Syltscout GmbH stellt entsprechend § 14 UStG im Login-Bereich Rechnungen zum Ausdruck zur Verfügung. Soweit der Kunde eine postalische Rechnung wünscht, berechnet die Syltscout GmbH hierfür 2,50 Euro.
Die Syltscout GmbH ist bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen (insbesondere § 4 und § 11) berechtigt, ohne Ankündigung die notwendigen Änderungen des Eintrags vorzunehmen oder das betroffene Ferienobjekt zu sperren. Der Kunde ist auch nach Sperrung des Ferienobjektes verpflichtet die Präsentationsgebühr weiter zu entrichten, soweit er unverzüglich über den Grund der Sperrung unterrichtet wurde und den Verstoß nicht beseitigt.
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis (Kardinalpflichten) handelt, haftet die Syltscout GmbH nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Die Syltscout GmbH GmbH haftet im übrigen - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nach den Regeln der Gesetze und dieses Vertrages mit der Maßgabe, dass eine Haftung für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Hamburg vereinbart.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunden nicht binnen einer Frist von vier Wochen ab der Bekanntgabe schriftlich, auch per E-Mail, Widerspruch erhebt.
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug voll getankt gegen Unterschrift. Der Mieter verpflichtet sich zu kontrollieren, dass alle sichtbaren Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert sind. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Insbesondere ist der Motor während der Warmlaufphase im niedrigen Drehzahlbereich zu gebrauchen.
Das Fahrzeug darf die Insel Sylt nicht verlassen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Eine Kilometerbegrenzung existiert nicht.
Die Darstellung der Mietwagen mit Verfügbarkeit und Preisen stellt eine invitatio ad offerendum an den Mieter dar. Mit dem Klick auf den Button "Mietwagen buchen" gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vermieter nimmt das Angebot an, indem er eine Buchungsbestätigung per E-Mail übersendet.
Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Eurocard, Mastercard, American Express) oder per Lastschrifteinzug vom Bankkonto und wird aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarten- und Bankinstitute binnen 7 Tage nach Buchung Ihrer Kreditkarte bzw. Ihrem Konto belastet. Es ist wegen der von den Banken erhobenen Kosten von ca. 10,- Euro dem Kunden untersagt Lastschriften zurückzubuchen, soweit die Syltscout GmbH nicht zuvor benachrichtigt und ihr Gelegenheit gegeben wurde einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung in Höhe von 10,- Euro trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Kunde.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Auto aus einer Kategorie (z.B. ein beliebiges Mini Cabrio aus der Kategorie "Mini Cabrio"). Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Auto aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen. Das Ersetzen der gemieteten Kategorie durch eine geringerwertige Kategorie (z.B. "Mini Cabrio" gegen "Mini geschlossen") ist nur mit Einverständnis des Mieters und gegen Erstattung des Differenzbetrages zwischen den beiden Kategorien zulässig.
Der Vermieter hat für den Fall ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Mietvertrag, in dem
Eine Kaution muß vom Mieter nicht erbracht werden.
Die Stornierung der Mietwagenbuchung ist bis zu 7 Tage vor der gebuchten Übergabe gegen eine Stornierungsgebühr von 10% des Mietpreises möglich, bei weniger als 7 Tagen aber mehr als 2 Tagen werden 20% fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 2 Tage vor Buchungsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 40% des Mietpreises.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Auto aus einer Kategorie (z.B. ein beliebiges Mini Cabrio aus der Kategorie "Mini Cabrio").
Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Auto aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen. Das Ersetzen der gemieteten Kategorie durch eine geringerwertige Kategorie (z.B. "Mini Cabrio" gegen "Mini geschlossen") ist nur mit Einverständnis des Mieters und gegen Erstattung des Differenzbetrages zwischen den beiden Kategorien zulässig.
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem bei Vertragsschluss angegebenen Zweitfahrer gelenkt werden. Voraussetzung für beide Fahrer ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 2 Jahren und ein Mindestalter von 20 Jahren für die Kategorie Mini, sowie der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 3 Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren für die Kategorie Porsche.
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Kfz von einem Kalendertag gemietet wurde. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist verboten. Eine Untervermietung ist unzulässig.
Die Übergabe erfolgt in der Keitumer Chaussee 15, 25980 Westerland Tel: 04651/5816 zur in der Buchung ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe, oder nach Vereinbarung.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit mit dem vorgeschriebenen Benzin voll betankt bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter unter Tel. 04651/5816 an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit voll betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem Ort zu übergeben. Wird ein Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird es vom Vermieter gereinigt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter mit mindestens 20,- Euro berechnet. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Der Hol-, bzw. Bringservice ist kostenfrei.
Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Soweit das Fahrzeug nachgetankt werden muss wird zum Benzin eine Aufwandspauschale von 10,- Euro berechnet.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
Für alle vom Mieter verursachten Beschädigungen am Mietfahrzeug haftet der Mieter.
Eine Vollkaskoversicherung ist bei allen Fahrzeugen enthalten: Mini Vollkasko 500 SB, Porsche Vollkasko 2500 SB. Für 15,- Euro pro Miettag kann die Selbstbeteligung in diesen drei Fahrzeugkategorien auf 50,- Euro pro Schadensfall gesenkt werden.
In der Fahrzeugkategorie Porsche ist eine Senkung der Selbstbeteiligung nicht möglich. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind.
Ferner haftet der Mieter ohne durch die Vollkaskoversicherung befreit zu sein bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung des Mieters ein. Wird der Vermieter wegen eines Verhalten des Mieters von der Haftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen, haftet der Mieter für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Unfallverursachung ohne Begrenzung. Der Mieter haftet für Schäden am Mietfahrzeug sowie Drittschäden immer ohne Begrenzung, falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist.
Jegliche Haftung der Syltscout GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die Syltscout GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur die Autovermietung Syltscout GmbH unter Tel 04651/5816 sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.
Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Mietfahrzeug sofort telefonisch unter 04651/5816 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.