SyltScout GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen der SyltScout GmbH für die Autovermietung auf Sylt

1.Allgemeines
2. Vertragsschluss, Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt, Kaution, Stornierung
3. Leistungsinhalt
4. Berechtigte Fahrer
5. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
6. Kraftstoff
7. Haftung des Mieters, Versicherung
8. Haftung des Vermieters
9. Verschleißschäden / Reparaturen
10. Verhalten bei Unfall

1. Allgemeines
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug voll getankt gegen Unterschrift. Der Mieter verpflichtet sich zu kontrollieren, dass alle sichtbaren Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert sind. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Insbesondere ist der Motor während der Warmlaufphase im niedrigen Drehzahlbereich zu gebrauchen.

Das Fahrzeug darf die Insel Sylt nicht verlassen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Eine Kilometerbegrenzung existiert nicht.

2. Vertragsschluss, Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt, Kaution, Stornierung
2a. Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietwagen mit Verfügbarkeit und Preisen stellt eine invitatio ad offerendum an den Mieter dar. Mit dem Klick auf den Button "Mietwagen buchen" gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Vermieter nimmt das Angebot an, indem er eine Buchungsbestätigung per E-Mail übersendet.

2b. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (Eurocard, Mastercard, American Express) oder per Lastschrifteinzug vom Bankkonto und wird aufgrund technischer Vorgaben der Kreditkarten- und Bankinstitute binnen 7 Tage nach Buchung Ihrer Kreditkarte bzw. Ihrem Konto belastet. Es ist wegen der von den Banken erhobenen Kosten von ca. 10,- Euro dem Kunden untersagt Lastschriften zurückzubuchen, soweit die Syltscout GmbH nicht zuvor benachrichtigt und ihr Gelegenheit gegeben wurde einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung in Höhe von 10,- Euro trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Kunde.

2c. Geschuldetes Fahrzeug
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Auto aus einer Kategorie (z.B. ein beliebiges Mini Cabrio aus der Kategorie "Mini Cabrio"). Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Auto aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen. Das Ersetzen der gemieteten Kategorie durch eine geringerwertige Kategorie (z.B. "Mini Cabrio" gegen "Mini geschlossen") ist nur mit Einverständnis des Mieters und gegen Erstattung des Differenzbetrages zwischen den beiden Kategorien zulässig.

2d. Rücktrittsvorbehalt
Der Vermieter hat für den Fall ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Mietvertrag, in dem
aa.) das gemietete Fahrzeug wegen Unfalls oder Defektes nicht verfügbar ist
bb.) der vom Mieter zu zahlende Mietpreis vom System falsch berechnet und/oder falsch übertragen wurde und der Vermieter dies dem Mieter unverzüglich nach seiner Kenntnis hiervon mitteilt sowie dem Mieter unverzüglich den gezahlten Mietpreis zurückerstattet.

2e.) Eine Kaution muß vom Mieter nicht erbracht werden.

2f.) Die Stornierung der Mietwagenbuchung ist bis zu 7 Tage vor der gebuchten Übergabe gegen eine Stornierungsgebühr von 10% des Mietpreises möglich, bei weniger als 7 Tagen aber mehr als 2 Tagen werden 20% fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 2 Tage vor Buchungsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 40% des Mietpreises.

3. Leistungsinhalt
Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Auto aus einer Kategorie (z.B. ein beliebiges Mini Cabrio aus der Kategorie "Mini Cabrio").

Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Auto aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen. Das Ersetzen der gemieteten Kategorie durch eine geringerwertige Kategorie (z.B. "Mini Cabrio" gegen "Mini geschlossen") ist nur mit Einverständnis des Mieters und gegen Erstattung des Differenzbetrages zwischen den beiden Kategorien zulässig.

4. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem bei Vertragsschluss angegebenen Zweitfahrer gelenkt werden. Voraussetzung für beide Fahrer ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 2 Jahren und ein Mindestalter von 20 Jahren für die Kategorie Mini, sowie der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 3 Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren für die Kategorie Porsche.

5. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Kfz von einem Kalendertag gemietet wurde. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist verboten. Eine Untervermietung ist unzulässig.

5.1. Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice :
Die Übergabe erfolgt in der Keitumer Chaussee 15, 25980 Westerland Tel: 04651/5816 zur in der Buchung ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe, oder nach Vereinbarung.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit mit dem vorgeschriebenen Benzin voll betankt bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.

5.2. Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice:
Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache mit dem Vermieter unter Tel. 04651/5816 an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit voll betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an diesem Ort zu übergeben. Wird ein Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird es vom Vermieter gereinigt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Mieter mit mindestens 20,- Euro berechnet. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Der Hol-, bzw. Bringservice ist kostenfrei.

6. Kraftstoff
Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Soweit das Fahrzeug nachgetankt werden muss wird zum Benzin eine Aufwandspauschale von 10,- Euro berechnet.

7. Haftung des Mieters, Versicherung
7.1. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.

7.2. Beschädigungen am Mietfahrzeug; Versicherung
Für alle vom Mieter verursachten Beschädigungen am Mietfahrzeug haftet der Mieter.

Eine Vollkaskoversicherung ist bei allen Fahrzeugen enthalten: Mini Vollkasko 500 SB, Porsche Vollkasko 2500 SB. Für 15,- Euro pro Miettag kann die Selbstbeteligung in diesen drei Fahrzeugkategorien auf 50,- Euro pro Schadensfall gesenkt werden.
In der Fahrzeugkategorie Porsche ist eine Senkung der Selbstbeteiligung nicht möglich. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung oder durch das Ladegut entstanden sind.

Ferner haftet der Mieter ohne durch die Vollkaskoversicherung befreit zu sein bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.

7.3. Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter
Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung des Mieters ein. Wird der Vermieter wegen eines Verhalten des Mieters von der Haftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen, haftet der Mieter für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Unfallverursachung ohne Begrenzung. Der Mieter haftet für Schäden am Mietfahrzeug sowie Drittschäden immer ohne Begrenzung, falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist.

8. Haftung des Vermieters
Jegliche Haftung der Syltscout GmbH wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die Syltscout GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

9. Verschleißschäden / Reparaturen
Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur die Autovermietung Syltscout GmbH unter Tel 04651/5816 sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.

10. Verhalten bei Unfall
Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Mietfahrzeug sofort telefonisch unter 04651/5816 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

Mietbedingungen der SyltScout GmbH für die Appartementvermietung auf Sylt

Wir freuen uns, Sie als unsere Gäste begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen werden. Wir bemühen uns, Ihnen Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu machen.
Damit auch nachfolgende Mieter ein schönes und gepflegtes Appartement vorfinden, müssen wir Sie bitten, uns in folgenden Punkten zu unterstützen.

Der Mieter hat das Appartement pfleglich zu behandeln. Er verpflichtet sich, alle eventuell entstandenen Schäden sofort zu melden und zu ersetzen, und er übernimmt die Haftung für mitreisende Kinder.
Für Schäden, die der Mieter nicht sofort nach Einzug dem Vermieter meldet, wird er haftbar gemacht.

die Wohnung muss am Abreisetag besenrein hinterlassen werden. Das Inventar (Geschirr, Gläser, Töpfe, Pfannen etc.) ist beim Auszug gereinigt- bitte in die Schränke und Borde eingeräumt- zu hinterlassen. Der Müller muss am Abreisetag in die vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden.
Hauseigene Gegenstände dürfen nicht aus dem Appartement entfernt werden.

Der Mieter wird von der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen seiner Person liegenden Grund die Wohnung nicht benutzen kann. In einem solchen Fall sind nach dem Gesetz 80% der Miete zu zahlen, sofern sich kein Ersatzmieter findet. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung hin.

Folgende Punkte bitten wir Sie zu beachten:
1) Falls Ihnen das Appartement aus irgendwelchen Gründen nicht zusagt, ist dies kein Rücktrittsgrund. Für Schäden infolge höherer Gewalt u. ä. wird keine Haftung übernommen.

2) Sollte es jahreszeitlich bedingt kurzfristig am/ im Ferienobjekt zu normalem Insektenbefall wie z.B. Bienen oder Wespen etc. kommen, ist dies kein Minderungsgrund.

3) Sollten während des Aufenthaltes Elektrogeräte wie z.B. Spülmaschine etc. ausfallen, ist dies für die Ausfallzeit keine Mietminderrung.

4) Strandkörbe und Gartenmöbel stehen von ca. April bis September zur Verfügung.

5) Die in diesem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist bindend.

6) Hunde sind nur nach Voranmeldung in einer Ferienwohnung gestattet.

7) Die endgültige Reservierung des Appartements ist nur möglich, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen den Mietvertrag unterschrieben zurücksenden oder faxen. Mit Ihrer Unterschrift - unabhängig von nicht geleisteter Anzahlung - mieten Sie das vorderseitig genannte Appartement.

8) Die vorderseitig genannte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

9) Anreisezeit ist zwischen 16.00 und 18.00 Uhr. Wir bemühen uns jedoch, auf Ihre individuellen Wünsche einzugehen. Sprechen Sie deshalb bitte rechtzeitig eine abweichende Ankunftszeit mit uns ab, damit wir Sie bei uns im Büro begrüßen und Ihnen die Schlüssel übergeben können. Sie erhalten dann auch Ihre Kurkarte. Sofern die Kurtaxe nicht schon Bestandteil des Mietvertrags ist, entrichten Sie die Kurabgabe bitte bei Anreise bei uns im Büro.

10) Bitte teilen Sie uns die Namen der Mitreisenden mit - bei mitreisenden Kindern bitte auch das Alter - so können wir bei Ihrer Anreise die Kurkarte für Sie bereithalten.

11) Die Wohnungsschlüssel sind am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr bei uns im Büro abzugeben.

12) Nebensprachen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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0 46 51/ 836 45 00

Fax: 0 46 51/ 836 45 29
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